Häufige Fragen & Antworten (FAQ)
In der folgenden Übersicht finden Sie häufige Fragen & Antworten zu unseren Produkten und Dienstleistungen.
Bei gesetzlich Versicherten wird die logopädische Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig von der Krankenkasse getragen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres, müssen 10% der Behandlungskosten selbst übernommen werden. Diese Gebühr entfällt, wenn Sie zuzahlungsbefreit sind.
Bei privater Krankenversicherung erhalten zur Kostenklärung mit Ihrer Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungstarif müssen Sie einen Eigenanteil an den Behandlungskosten tragen.
Die logopädische Therapie wird als Heilmittelverordnung oder als private Therapie angeboten. Diese kann von Ihrem behandelnden Hausarzt oder den entsprechenden Fachärzten ausgestellt werden:
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
- Allgemeinmediziner
- Zahnarzt
- Facharzt für Phoniatrie
- Facharzt für HNO
- Kieferorthopäde
- Kieferchirurg
- Neurologe
Abhängig vom Störungsbild, stellt der verordnender Arzt eine Verordnung über 10 Therapieeinheiten mit einer Dauer von jeweils 30 Min., 45 Min. oder 60 Min. aus. In der Regel beläuft sich die Therapie auf 1-2x pro Woche.
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